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Abgrenzungen

Betreibungverfallenlassen

Betreibungverfallenlassen = Nichts unternehmen, nicht einmal die Betreibung zurückzuziehen.

Betreibungsrückzug

Betreibungsrückzug = Mitteilung ans zuständige Betreibungsamt, wonach eine bestimmtes (laufendes) Betreibungsverfahren nicht mehr fortgeführt werde.

Betreibungseinstellung

Betreibungseinstellung = Der Betriebene weist in einem gerichtlichen Verfahren durch Urkunden nach, dass Schuld, Zinsen und Kosten gestundet sind.

Weitere Informationen zur Betreibungseinstellung finden Sie auf www.betreibungseinstellung.ch

Betreibungsaufhebung

Betreibungsaufhebung = Der Betriebene weist in einem gerichtlichen Verfahren durch Urkunden nach, dass Schuld, Zinsen und Kosten getilgt sind.

Weitere Informationen zur Betreibungsaufhebung finden Sie auf www.betreibungsaufhebung.ch

Betreibungsregistereintragslöschung

Betreibungsregistereintragslöschung = Löschung des aktuellen Betreibungsregistereintrages, wie er sich aus dem konkreten Betreibungsstande ergibt.

Beschwerde

Beschwerde = Korrekturmittel für die einheitliche und richtige Anwendung des Betreibungs- oder Konkursrechts.

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