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Form des Löschungsbegehrens

Der Betreibungsrückzug kann erfolgen:

  • schriftlich
  • mündlich zu Protokoll.

Verbesserliche Fehler

  • „Bei schriftlichen Eingaben, die an verbesserlichen Fehlern leiden, ist Gelegenheit zur Verbesserung zu geben“ (SchKG 32 Abs. 4).

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