Die Betreibungskosten sind der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) geregelt.
Für „nicht besonders tarifierte Eintragungen“ kann eine Gebühr von CHF 5 erhoben werden. – Streng genommen ist aber die Löschung eben keine Eintragung (zB Handhabung bei den Grundbuchgebühren).
Die Betreibungsämter verlangen für die Löschung des Betreibungsregistereintrages meistens nichts.