Der Betreibungsrückzug kann erfolgen:
- schriftlich
- mündlich zu Protokoll.
Verbesserliche Fehler
- „Bei schriftlichen Eingaben, die an verbesserlichen Fehlern leiden, ist Gelegenheit zur Verbesserung zu geben“ (SchKG 32 Abs. 4).
Informationen zum Rückzug einer Betreibung / Beschwerderückzug