Hat der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen und die Löschung verlangt, das das Betreibungsamt Dritten keine Kenntnis mehr von der Betreibung geben (BGE 126 III 476).
Ob die Zahlung vor oder nach dem Rückzug erfolgte, spiele keine Rolle.
Informationen zum Rückzug einer Betreibung / Beschwerderückzug
Hat der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen und die Löschung verlangt, das das Betreibungsamt Dritten keine Kenntnis mehr von der Betreibung geben (BGE 126 III 476).
Ob die Zahlung vor oder nach dem Rückzug erfolgte, spiele keine Rolle.